beschlaghaue,
die
.›Schmiedehammer‹, im Beleg zur Bestimmung eines Wurfmaßes gebraucht.
Belegblock:
wöllen wür in unser gerechtigkeit daß die nachbahrn enthalb kain soll setzen auf die March, sonder er soll setzen hindann vor der March so fehr alß ainer mit ainer beschlaghawen werfen mag.