beschickung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Überbringung einer Botschaft, Mitteilung, Informierung e. P.‹;
Syntagmen:
der b. erwarten, jn. der b. halber beklagen
;
in der b. etw. tun
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Das hab ich nun in der ersten beschickung der ersten wach getan, die schrift, wie sie gestellt ist, verlesen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1625
):
daß ainer den andern beschicken solle umb sachen darumb zu beschicken ist, doch soll solch beschickung mit aines pflegers vorwissen, damit ihme die wandl nit verhalten wurden, beschechen.
Vgl. ferner s. v.  2.
2.
s.  3.