beschaffen,
part. Adj.;
zu (V.), 2 und 3 gegenüber diesem partiell lexikalisiert.2.
›vorherbestimmt, ohne eigenes Zutun eintretend, unausweichlich‹; vgl. (V.) 2.
Belegblock:
wann die zeit bringt glück und ungevell, | und bschaffen ding für war ward nie gewant.
on meniglichs feind und undertan umbbringen und bluetvergiessen (so kainem recht regirenden herren nie beschaffen ist).
3.
›beschaffen, geartet, gestaltet‹.Syntagmen:
nach beschaffener erfindung
›nach Beschaffenheit des Befundes‹, nach beschaffener sache
›nach Sachlage, nach Lage der Dinge‹.Belegblock:
so seind die Suͤnden der Gerechten beschaffen.
Es sind die sachen in grund der warheit also beschaffen [...]. Jch bin also beschaffen / das ist mein brauch / ich thu jhm nicht anders [...]. Also sind die leut beschaffen / also gehet es zu / des ist der gemaine brauch.
Wie die Bevestigung vnd die aussere Werck der Stadt beschaffen.
der dritte [meerstern] aber ist auffgeschnitten, das man sicht, wie er innwendig beschaffen.
und nach bschaffner erfindung hinnach die gebürliche ambtsverordnung geschehen solle.