beschützen,
V.;
zu
mhd.
schützen
›eindämmen, schirmen‹
().
1.
›jn. / etw. (der / das in der göttlichen, natürlichen und sozialen Ordnung als Wert gedacht wird) schützen, vor etw. (Eindringendem, Störendem) bewahren‹; je nach (der sehr unterschiedlichen) Bezugsgröße z. B.: ›jn. beschirmen, behüten; sich schützend vor etw. (z. B. die Unschuld) stellen; jn. verteidigen‹.
Syntagmen:
jn
. (z. B.
die grundholden / untertanen
)
/ etw
. (z. B.
den himmel, die christenheit / creatur / erde / flut / kirche / sele / unschuld, das vaterland / volk, die Juden
)
b
., tendenziell formelhaft:
arm und reich, leute und land, leib und gut, witwen und weisen b., jn. mit etw
. (z. B.
mit schwerten
),
vor etw
. (z. B.
vor gewalt / hitze / kälte / regen / wind
)
/ jm
. (z. B.
vor den feinden
)
b., die schafe wieder die wölfe b
.
Wortbildungen:
beschüzwappen
(a. 1519).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Tueri. Beschuͤtzen beschirmen erhalten befreyen behaupten befriden handhaben behuͤten bewarn.
Jst diser schatz oder got an kleydern, so můß man seiner warnemen und bschützen vor den allergeringsten würmlin.
Ebd. (
1529
):
wenn er [got] sie wunderlich erledigt, erhelt, beschuͤtzt wider alle feyndt.
das deine handt mit mir sey wider jhener handt und gewalt, das du mich beschuͤtzest unnd erledigst.
Ebd. (
1545
):
dem ubel mit zu wehren und die unterthanen zu beschuͤtzen.
Ders. Hl. Schrifft.
2
Makk. 14, 34 (
Wittenb.
1545
):
DJe Priester [...] rieffen den an / der allezeit vnser Volck beschützt hat.
Kochendörffer, Tilo v. Kulm (
preuß.
,
1331
):
Di arche al zu nuczce | Dor zu daz si beschuczce | Daz volc vor den vinden stark.
Rosenthal. Bedencken
20, 12
(
Köln
1653
):
ich koͤnne nuͤtzlich vnd andaͤchtig von Gott begeren / daß sie mich beschuͤtzen.
Beckers, Bauernpr.
61, 37
(
Köln
1515
/
18
):
Heist dat beschutzet luydt vnd landt | So is recht doin eyn groisse schandt.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Jhr. Maj. haben uͤber dessen Schuld zu sprechen / und dessen Unschuld zu beschuͤtzen.
Gille u. a., M. Beheim
131, 125
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
daz sein geschöpfung gut, | himel, erd und dez meres flut, | auch alle creature | Sa sicherlich werden petirmpt, | peschüczet, verhut und geschirmpt.
Fischer, Folz. Reimp.
44, 406
(
Nürnb.
1482
):
Diß tranck, das dich vor hicz beschücz: | Ampferwasser.
Franck, Decl.
342, 28
(
Nürnb.
1531
):
Warumb wolt in mir zu tadlen sein / des nit allein mit so vil exempeln treffenlicher leüt entschuldigt / sonder auch beschuͤtzt vnd verdediget wirt?
Reichmann, Dietrich. Schrr.
266, 11
(
Nürnb.
1548
):
das Gott vnns also vnter seinen flugeln der gnaden verbergen / vnd beschuͤtzen woͤlle.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
(als einer, der sich der pflicht) das vatterland zu beschitzen underzieht.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beschützen / vertretten / defendere, protegere. [...]. Der wirt beschuͤtzt / der sich verlast [...]. Die Hund beschuͤtzen die Schaff wider die Woͤlff.
Was Gott beschuͤtzt vnd erhelt / Ohn seinen willen nichts zerfelt.
Klein, Oswald
113, 24
(
oobd.
,
1438
):
Die witwen, waisen, arm und reich | beschützt, auch halt euch in der hüt.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
Inmit der zeyt schickt die statt zu dem kayser, ob er sy wolt oder mocht beschuttzen.
Fichtner, Füetrer. Trojanerkr.
418, 1
(
moobd.
,
1473
/
8
):
Do beschutzten in [Achillen] mit schwerten sein diener gar mit all.
Bastian u. a., Regensb. UB
404, 8
(
oobd.
,
1573
):
Wir wellen auch di êgenanten juden und juͤdinn hie in unserer stat beschuͤtzen und beschirmen als ander unser purgaͤr.
Perez, Dietzin
1, 41, 18
;
317, 20
;
Küther, UB Frauensee
332, 3
;
340, 36
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ; ; ;
Rauwolf. Raiß ;
Fichtner, a. a. O.
484, 2
;
Moscouia
D 2v, 1
;
Schmitt, Ordo rerum
610, 14
;
Dietz, Wb. Luther ;
Vgl. ferner s. v. ,  1,  1, (Adj.) 4.
2.
›etw. durch Schützen beaufsichtigen‹ (so das Glossar zu u. a. Ausgabe); Spezialisierung zu 1.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1580
):
hat auch niemand die wald zu beschützen dann bemelte gemeind mit hülf ihrer obrigkeit.