besage,
die
.
›Aussage, Angabe, Wortlaut von etw.‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
 1, .
Syntagmen:
(die) b. annemen / beschreiben / tun
;
b.
(Subj.)
beschehen
;
aus b.
›im Hinblick auf‹,
nach b. des briefes / buches / buchstabes, der capitulation / vereinigung / ordnung / satzung
(jeweils: ›laut [...]‹).

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 73, 3
(
hess.
,
1533
):
solche besage ist beschehen uf donerstag nach unser lieben frauwen geburtstag.
Küther, UB Frauensee
240, 9
(
thür.
,
1479
):
wo solche ore besage und konschafft nicht gnug were, wollin sie forder bewer.
Ebd.
390, 22
(
1530
):
eß hat itzlichr in sonderheit abweslich des andernn besag gethann.
Chron. Strassb. (
els.
,
1482
):
alles noch besage der ordnunge in der funftzehener bůch geschryben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1547
):
so er in [...] nach besag der capitulation auf freien fueß sollte gesetzt [...] haben.
Küther, a. a. O.
369, 26
;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Gagliardi, Dok. Waldmann
2, 57, 24
;
Welti, Stadtr. Bern ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 544
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;