bergteiding,
das
,die
;auch
-Ø/–
.›Zusammenkunft, Tagung, Jahrgeding, Gerichtsverhandlung der Weinbauern, Weinberggericht‹; metonymisch auch: ›zugehörige Gerichtsordnung‹ sowie ›Gerichtsbezirk‹;
Oobd.
Belegblock:
Purkfridt und perchtading, der herrschaft Thall gehörig.
perktaiding zu Krottendorf das järlichen an sand Larentzn tag gehaltn wierdt.
welcher da kumbt zu dem perktaiding, sol ir jeglicher sein weer von im thuen.
Ebd.
118, 4
: es soll ain jeder auf den tag oder auf welchen man das perkrecht oder perktaiding berueft und besitzt, personlich sein bei dem perktaiding.