bergsgenossame,
die
.
›Alm, Alpweide‹; metonymisch: ›Recht auf Nutzung der Alpweide‹.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1623
):
zu solchen fälen und zu solchen empfangenen gantzen bergen, weiden und bergsgnoßamen allen sollend die landlüt [...] den landzug [...] haben.
Ebd. :
Was aber einer für bergsgnoßame [...] allein zu seiner notturft und eigenen vichs underhaltung und sömerung empfahen wird.