bergordnung,
die
;
-Ø/
auch
-e
.
1.
›Bergordnung, vom Regalherrn erlassene Rechtsregelung für den Betrieb einzelner Bergwerke sowie den Bergbaubetrieb von Orten, Revieren oder Ländern‹;
vgl.
1
 345.
Syntagmen:
die b. aufsetzen / bekräftigen / bestätigen / verfassen
;
vermöge der b. schmelzen, b. auf
[+Name],
b. der krone
;
Eibenstocker / sächsische / behemische / hieische b
.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
62, 5
(
omd.
,
1514
/
18
):
Bergksordenung auf dem Aldenberg.
Ebd.
106, 40
(
um 1559
):
So die gewercken auf N. ihre fundgrube [...] laut roͤm. kay. may. berckordnung in beulichem weßen [...] erhalten.
Ebd.
142, 26
(
1554
/
1633
):
darneben auch der churf. sächs. bergkordtnung ohne einigen nutz getreulich nachgesetzet werden möchte.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
229, 21
(
osächs.
,
1542
):
zu einer bekrefftigung solchen kauf noch vormog der hiischen bergordnung in das bergbuch [...] vorleiben lassen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1509
):
Ob ich wohl alhier keine sonderliche bergordnung verfasset befunde.
Ebd. (
1520
):
Diese obingeschriebene freiheiten bergordnungen und begnadung [...] wir aus furstlicher macht bestettigen.
Ebd. (
1532
):
das bergrecht [...], für welches wir die allgemeine bergordnung unserer böhmischen krone [...] zu erheben geruhet haben.
Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 138, 34
;
5, 24, 11
;
Löscher, a. a. O.
78, 18
;
135, 37
;
Weizsäcker, a. a. O.
74, 20
;
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
28
;
Veith, Bwb. ;
2.
s.
1
 7.
3.
s.
1
 10.
4.
s.
1
 11.