bergfrei,
das
.
1.
›Mineral, Erz, das dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und nur aufgrund bergrechtlicher Verleihung gewonnen werden darf‹ (so );
vgl.
1
 3456.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1583
):
so die Ober-Schmiedeberger für eine gemeine frei der gemeinde zum besten, die herrschaft aber für ein bergfrei dem berge zum besten angezogen.
2.
›unverliehenes und ungemutetes Bergwerksfeld‹.
Syntagmen:
das b. begeren
.

Belegblock:

Rwb (a. 
1536
).