bergfrei,
das
.1.
›Mineral, Erz, das dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und nur aufgrund bergrechtlicher Verleihung gewonnen werden darf‹ (so ); Belegblock:
so die Ober-Schmiedeberger für eine gemeine frei der gemeinde zum besten, die herrschaft aber für ein bergfrei dem berge zum besten angezogen.