bereinigen,
1.
›etw. abgrenzen, die Grenze von etw. festlegen‹.Syntagmen:
den wald b
.Belegblock:
2.
›etw. (Rechts- oder Wirtschaftsrelevantes) festschreiben, (Änderungen von Güterverhältnissen) neu aufzeichnen‹.Belegblock:
solche güetter aber, wegen [...] der von alters her vnd nach daruon gebenden zinßen von neüwen dingen zu berainigen, zu beschriben vnd renovieren zuelassen.
Verzeichnis der schůpesguͤter, die in Seyler zenden zů Witnoͧw gehoͤrent. Breinget in V)o(li Frickers huß.