berätigen,
auch ohne Uml.,
V.
›sich mit jm. beraten; jm. einen Rat geben; sich durch Beraten auf etw. einigen‹;
vgl. (V.) 45.
Syntagmen:
jn. b
.;
sich mit jm. b., sich einer meinung b
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
sie wöllen ain ganze kirchmenig beschicken und mit ine beretigen, was zu tun sey.