1.
›jm. etw. nehmen, wegnehmen, jn. e. S. (oft: eines abstrakten Gutes, einer Fähigkeit) berauben; etw. rauben, stehlen; jm. die Möglichkeit zu etw. nehmen; jm. etw. entziehen, vorenthalten; e. S. etw. entziehen (z. B. dem Holz die Feuchtigkeit); etw. beenden; etw. zum Schwinden bringen (z. B. den Tau), im Wert mindern; etw. subtrahieren; e. S. Abbruch tun, sie schmälern; jm. den Weg verlegen‹; von sehr unterschiedlichen Bezugsgrößen gesagt, dementsprechend in sehr unterschiedlicher Weise zu übertragen.
Syntagmen:
den schaden b
. (›Schaden begleichen‹);
jm die klagen b
. (›jm. alle Gründe zur Klage nehmen‹);
jm. den gewalt / mut / trost, die andacht / ere / farbe / freiheit / freude / gnade / hand / hofnung / jungfräulichkeit / keusche / kraft / narung / seligkeit / tugend, das brot / erbeteil / gesicht
(›Sehkraft‹)
/ lob / magdtum b., jm. die rede b
. (›jm. die Sprache verschlagen‹),
jm. / dem garten den weg b., jm. den sieg b., e. S
. (z. B.
der gegenwärtigkeit des leibes
)
nichts b., die wassernot b., der stat den namen, das gut / wasser / gottes wort / recht b., der munz die schwere b., der sonne das liecht b
.;
dem wasser die nässe b., dem holz die feuchtigkeit b., dem hulz die decke b
. (Sinn: ›das im Holz liegende Bildkunstwerk durch Entfernen äußerer Holzschichten freilegen‹),
dem bienenkönig die flügel b., sonne
(Subj.)
den tau b., die nacht jm. die zeit b., ein feld der farbe b., jn. der schulden b
.