beneficium,
das
;-i/-a
, vereinzelt dt. Pluralendung.›Zuwendung‹ allgemein; ›Privileg; zum Nießbrauch überlassenes Gut; kirchliche Pfründe, bepfründetes Amt; Recht auf die Abgaben einer Pfründe‹; später ›Unterstützung mittelloser Schüler, Stipendium‹.
Syntagmen:
ein b. besitzen / geniessen / abkürzen / aufrichten / einräumen / stiften, jm. ein b. mitteilen
; etw. zu js. b. gehören
; b. der cantorei
; lehensherre des b
.; das ewige b
.Belegblock:
Von den hischen si sture unde gelt zu iren soldenern von iren geistlichen gaben unde beneficien.
daß [...] alle [...] personen derjenigen beneficien und befreyhungen hinfüro genießen [...] sollen.
Damit - - - der besteher des [...] bottenwerks auch seiner beweißthumben und anderer beneficien durch saumseliges asnstehen nicht frustriert werde.
Beneficium, Ein wolthat / wirdt aber fuͤr ein Priesterpfruͤndt genommen / fuͤr ein Meß vnnd dergleichen.
welche wein sy neben den andern pauwein, so zu dem beneficia gehorn, vom zaphen ausschenngckhen.
Wellicher auch ein Beneficium stift oder aufricht, der ist desselben beneficii Lehensherr.
ain iede geistliche person nit mer dann ain beneficiŭm oder pharren haben.
Rintelen, a. a. O.
32, 8
; Schib, Urk. Laufenb.
363, 28
; Uhlirz, Qu. Wien ;
Möller, Fremdwörter.
1915, 35
; Nyström, Schulterminologie.
1915, 215
; Zoepfl, Alterthümer.
1860, 257
.‒
Vgl. ferner s. v. .