benediction,
die
.
›Segen‹; metonymisch: ›mit der Segnung verbundener Gnadenstatus, Zustand der christlichen Rechtfertigung‹;
vgl.  13.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1903
.
Bedeutungsverwandte:
,  1,  2, (
das
45,
1
 34, , , , .
Syntagmen:
b. geben / mitteilen
;
jn. um b. ersuchen
;
b. des baues
;
ewige / evangelische b
.

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
Doch wart des papist benediccione geben von pin und schult.
Sachs (
Nürnb.
1558
):
Der bischoff von Pavi warhafft | Schickt zu im seinen diacon | Mit seiner benediction.
Chron. Augsb. A. 1 (
schwäb.
,
1561
):
als er [...] gebetten, daß man die p. ht. seinthalben umb Jrer ht. benediktion ersuchen solte, ist er mit standhaftem gemuet in todt gangen.
Rot
292
(
Augsb.
1571
):
Benediction, Gesegnung / lob / gluͤck vnd heyl / wolsprechung / wolredung.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
das auch dem anwesenden Volck die gerechte Hand GOttes mit ihme zugleich die Benediction oder Segen mitgetheilt.
Ebd. :
so offt der Priester mit dem heiligen Sacrament die Benediction gibt.
Möller, Fremdwörter.
1915, 34
;
Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 149
;
Goertz, Liturgie.
1977, 301/2
.