bendig,
bändig
(letzteres gegen Ende der Epoche vereinzelt),
Adj.
›zahm, gezähmt (von Tieren); gebändigt, anhänglich, gefügig (von Menschen)‹;
vgl.
1
 4.
Bedeutungsverwandte:
, , .
Syntagmen:
jn
. (z. B.
ein weib
)
/ etw
. (z. B.
den leichnam
)
b. machen
;
der hund, gäule / mäuler b. sein / werden
;
bendiger hund
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1631
):
Seid nicht so unverständig, | wie Gäul’ und Mäuler sein, die eh’ nicht werden bändig, | als wenn ihr wildes Maul ein scharfer Zügel zwingt.
Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Wer sich mit gschenck leßt machen bendig, | Der ist im rechten vnbestendig.
Bobertag, Schwänke (
Frankf.
1563
):
Leßt niemandt ab von alter art, | Ein alter hund schwer bendig ward.
Neumann, Rothe. Keuschh.
2133
(
thür.
,
1. H. 15. Jh.
):
wer sinen licham zertlichen neret, | [...] | her macht en [licham] nummer so bendig, | her werde ym dannoch abe stendig.
Sachs (
Nürnb.
1552
):
Wann sie [Eva] ist alt, zornig und grentig, | Alt hundt sindt böß zu machen bentig.
Sudhoff, Paracelsus (
um 1520
):
es kompt ein alten hunt hart an, sol er bennig
[assimiliert: nd. zu
nn
]
werden.
Frantzen u. a., Kölner Schwankb. ;
Gille u. a., M. Beheim
311, 67
;
v. Keller, Ayrer. Dramen ;
Barack, Zim. Chron. ;
Dietz, Wb. Luther ;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;
Öst. Wb.
2, 996
.