benügig,
Adj.
Syntagmen:
j. b. sein, j. b. sein, das [...]
; e. S
. (z. B. des entscheides / gewaltes, der wiederlegung, der sprüche
) b. sein
; mit etw
. (z. B. mit dem auszug, mit wenig
) / um etw. / an etw
. (z. B. an der welt / speise, an dem vertrag, an dem seinen, an gaben / garben
) b. sein
, (formelhaft:) got wölle darzu benügig sein
›Gott möge es dabei belassen‹; jn. b. machen
.Belegblock:
sint ir nit benüegig, sunder mer dann vor truckent ir die armen under.
wie sie dieselben bescheiden werden benügig zu sein / vnnd es dabey bleyben zu lassen.
Messig. Bescheiden. Benuͤgig. Wol zu friden. Zimlich. Karg.
Benugiger. oder enthalter in lusten.
das sie an dem vertrag und der newen ordnung wol benugig [...] wern.
dass der herzog nie sîe benuͤegig gwesen einicher widerlegung von Franzosen.
noch ist sy mit dise͂ reitzu͂gen des fryde͂s nit benuͤgig gsin.
ich bin bnügig dran, | das ich dißmal gesiget han.
Wir syen ǒch nit benuͤgig der maisterlichen sprúch der vorigen ǒch ietzigen ackermenner.
also hat es auch geen muͤssen / Got woͤll daran benuͤgig seyn.
Köbler, Ref. Wormbs
206, 20
; Karnein, de amore dt.
149, 408
; Schmitt, Ordo rerum
491, 11
; Preuss. Wb. (Z)
1, 525
; 2.
›jn. rechtlich (o. ä.) zufriedenstellend, hinreichend, ausreichend (von Sachen)‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
benügiger abtrag, benügige bürgschaft
.3.
›rechtlich, wirtschaftlich, finanziell, politisch zufriedengestellt‹; zu (V.) 4; gegenüber 2 mit Bezugsgrößenverschiebung.Syntagmen:
e. S
. (z. B. des opfers
) b. sein
; an etw. b. sein
; jn. b. machen
›jn. rechtlich zufriedenstellen‹ (dazu bdv.: , ).Belegblock:
sy súllen allein benuͤgig sein des opffers der zehenden.
das sol er und sin erbenn unns abtragenn und benuͤgig machen.
So wellen wir [...] die Varenbuͤeler [...] um al gerichtskosten [...] benuͤegig machen.
4.
›habgierig, vorteilheischend‹.Belegblock:
Benugiger. kriegischer zenckischer kifelischer.