benötiger,
der
;
-s/–
.
›Angreifer, Person, die jn. tätlich angreift, überfällt‹;
vgl.  3.

Belegblock:

Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
so er allso den Benottiger entleipt, er ist darumb nichts schulldig.
der dotschleger were dem benöttiger [...] on ferrlickeit seins leibs, lebenns, eeren vnd guten Leymats halben enntwichen, Darumb die entleibung [...] bosslich gescheen were.
Ders. u. a., Bamb. Halsger. ;