bemänteln,
V.
›jn. mit einem Mantel bekleiden‹; meist ütr.: ›etw. (eine unschöne Angelegenheit oder Eigenschaft) umhüllen, um es zu verbergen oder als etw. anderes erscheinen zu lassen; etw. beschönigen, verhüllen, verschleiern, verbergen, vertuschen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, , .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den betrug / meineid, die heuchelei / tat / tyrannei
)
b
.;
etw. mit beteuern / lügen, unter einem fürwand b
.
Wortbildungen
bemäntelung
(dazu bdv.: ; a. 1595).

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1698
):
und die Beutnische land- und adelschaft [...] sub hac larva bemäntelt.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 2339
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
das boͤste wellent sú bementeln mit behendekeit, also daz es das beste schine.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
daß allein ihr [Justitia] blosser Name bey den Mänschen geliebet vnd gebraucht wirde, damit alle Vngerechtigkeit, Tyranney und schinderey zu bemänteln vnd verbergen.
will er doch solches alles [...] vnder dem fürwand vnd Schein, Er hab es nicht so böß gemeynt [...], bemänteln.