bemeiern,
V.
›(ein Gut) mit einem Bewirtschafter versehen‹; mit verschobener Bezugsgröße: ›jn. als Meier bestellen, einsetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1011, .
Syntagmen:
etw
. (z. B.
den weingarten, das gut
)
mit jm. b
., verschoben:
jn
. (z. B.
die kinder
)
b
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1361
/
2
).