belonung,
die
;-Ø/–
.1.
›Belohnung, angemessene Vergeltung von etw.‹; als Metonymie: ›zuteil gewordener Lohn, Gabe‹; mehrmals ironisch gebraucht; Syntagmen:
b. empfangen / nemen / geben
; b. geschehen
; b. der werke, der frommen / gerechten, des sieges, der tat
(jeweils Gen.obj.), b. gottes
(gen. subj.); b. von got
; ewige / grosse / rechte / teure / fielfältige b
.Belegblock:
Jn dem eichten alder so wirt vnd sall gescheen dye belonung der wercke eyns yglichen mynschens.
wo noth ist / da ist weder Verdamnuß noch Cron oder Belohnung.
Ebd.
31, 29
: Zweifels frey seind sowol vnsere Werck / alß Gottes Belohnungen beyderseits Gottes gaaben.
Wÿe woll alle ordenn [...] Jtzlicher nach seÿm vordinst vnd wurckúng, groß belonüng von gott nehmen.
Werffet ewer vertrawen nicht weg / welchs eine grosse Belohnung hat.
wann der allermiltist got die ewigen belonung gibt einem iden nach seinen werken.
Die gerechten lebent ewiklichen, und bym herren ist ir belonung.
waz belonung der gerechten vnd waz pin der vngerechten bereit sint.
Das gott on arbeit belonung gytt | Verloß dich druff.
des du thŭre belonung entpfachen muost, ee das es nacht wyrt.
Belegblock:
hoͤret ewer Vrtheil an, | Nembt die belohnung Jung vnd Alte, | Fuͤr alles was jhr habt gethan.
etliche werden darinn zur belohnung gepeiniget [...]. Etliche haben ihre Belohnung darinn, daß nach viel hundert vnd tausend Jahren sie dannoch nicht können aufhören ihre Vers zu revidiren.
3.
›Lohn, Entgelt, Taxe, Gegenleistung in Geld oder Naturalien für eine erbrachte Leistung, Bezahlung eines Dienst oder Arbeit Leistenden‹; Syntagmen:
die / eine b. haben / innehaben / nemen / verdienen, jm. eine b. geben / erkennen
; sich der b. benügen
; auf b. werken, etw. für die b. nemen, etw. um (leidliche) b. geben, etw. zu b. empfangen, jm. etw. zu der b. geben, jn. in der b. überschätzen
; b. des dienstes / tages, der arbeit, b. des redners / richters / prokurators / schulmeisters, der werkleute / arbeiter
; gute / hohe / kleine / sonderliche / gebürliche / ziemliche / künftige b
.Belegblock:
vmb belonung erlicher dinst oder arbeyt die noch nit bescheen sind.
waß jarlichs von gemelter wag uber deß meelwiegers belonung gefallen ist.
darvon sie auch dem margscheider zu seiner belohnung 50 guldegroschen haben geben mußen.
darzu gepuͤrlich belonung der procuratorn. vnd auch zuuoran den fronpotten.
Von sunderlicher belonung vnd zerung des Nachrichters, Peinleins vnd ander des gerichts diener.
Narung / oder belonung eins tags.
ain klianen blunig und sold ain 3 gl hain ich darvon gehian.
Von belonung der schuͤlmaister.