beleibzüchtigen,
V.
›jn. mit dem Lebensunterhalt ausstatten, js. Lebensunterhalt sichern‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Sic dotare. Bewidmen [...] vergwissigen versicheren beleibzuͤchtigen.
Rwb (mit Belegen für das Nd.).