belegerung,
belägerung,
belagerung,
(letztere beide im späten Frnhd.),
die
;
-Ø/–
.
›Belagerung, militärische Einschließung (einer Stadt oder feindlicher Gruppen)‹.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die b. aufheben / aushin strecken
;
sich einer b. versehen
;
den feind in der b. überfallen, jn. von der b. erlösen / entledigen, von der b. ablassen / abziehen, jn. zu einer b. nötigen
;
b. der stat
(mehrfach);
förmliche / lange / langwierige b
.;
aufhebung / zeit / tage der b
.;
ergebung durch eine b
.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
das sie den Hertzog zu einer foͤrmlichen Belaͤgerung gleichsam noͤthigten.
wurde [...] die Belagerung der Stadt Ostende [...] fortgesetzt.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Makk. 11, 23
(
Wittenb.
1545
):
lies er nicht abe von der Belegerung.
Sachs (
Nürnb.
1529
):
Historia der türckischen belegerung der stat Wien.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
achtete er es vor eine Schande / die Belaͤgerung aufzuheben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die Belaͤgerung aufheben / Von der belaͤgerung abziehen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
da ist er [...] mit seinem volck auff gewessen und die feind in der belegerung überfallen.
Ebd. (
1544
/
5
):
die [statt] mit hungersnot zu ainer ergebung durch ain belegerung zu betzwingen.
Vgl. ferner s. v.  29.