bekundschaften,
V.
1.
›etw. (ein Land) erforschen‹.2.
›jn. mit Zeugen überführen; jm. einen bestimmten Leumund bescheinigen; etw. bezeugen, durch Zeugen beweisen‹.Belegblock:
alßdan sich erfinden wirdet ob bybracht vnd bekuntschafft worden sey oder nit.
wirdt kein frembder zugelaßen, er sey dan glaubwirdig bekuntschaftet, wie er sich vor der zeit [...] verhalten.