beklauben,
V.
›rupfen, raufen‹; ütr. ›etw. diskutieren; über etw. lästern; etw. in seinem Wert herabsetzen, schmälern‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  8,  1,  1,  1,  9,  2,  1, (V.) 3.

Belegblock:

Kurz, Waldis. Esopus (
Frankf.
1557
):
Solch Bruͤderkrieg erbarmt die Tauben, | Theten die sach fleissig beklauben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Beklüben / Anruͤren / Antasten. Vellicare. Einsi werck Beklüben / beruͤren vnd antasten.