beklagung,
die
;–/-en
.Belegblock:
noch můgen wir auch die erbarmung gots nit naigen [...], denn durch beclagung vnd außlegunge vnnser arbaitseld vnd notdurfft.
als er nun also gemartret ward / enthielt er sich / also das er keinen schraÿ noch beklagung Sunder starckmuͤtiklich das volck taͤt ermanen.
2.
›Beschwerde, Beschuldigung; Anklage (vor einer Instanz)‹; metonymisch: ›Anklageschrift‹; Belegblock:
Derselbig vbellthatter [...] soll vff beclagung der benottigten [...] mit dem Schwert [...] gericht werden.
Vnd in solicher beclagung oder Libell ist von noͤten zusetzen vñ zu melden.
Von besuechung des pautaiding und derselben beclagung.
Hoc die iśt des Haragośchen weib Saßkha genant wegen beklagung geübter Vnzucht [...].