beklagte,
der
;-n/-n,
auch -Ø
.›Beklagter, j., der vor Gericht Antwort auf eine Anklage zu erteilen, der sich zu rechtfertigen hat‹;
Überwiegend Rechtstexte.
Syntagmen:
j. den b. examinieren / hören / ledig erkennen / peinigen, ins gefängnis legen, für das recht ziehen
; b
. (Subj.) jm. abtrag tun, b. antworten / bekennen / schuldig sein, jn. erweisen, etw. verschulden, entschuldigung ausfüren / fürgeben, jn. ablösen / zufriedenstellen, einen advokaten ersuchen
; dem b. etw
. (z. B. geld
) auflegen, die ehaft aberkennen
; schuld bei dem b. finden, wieder den b. etw. vorbringen, ein urteil beschliessen / sprechen, eine ansprache an den b. haben
; ablenung / atzung / begeren / beistand / eidem / erscheinen / fürsprech / ungehorsam / wiederantwort des b
.Wortbildungen:
beklagtin
Belegblock:
SO ein beclagter vor einem Richter oder Gericht meyndt nicht schuldig zusyn zu recht zusteen.
Der eydt des beklagten uff deß klegers articul, so der beklagt selbst zugegen ist.
Ebd.
272, 8
: soll der beklagt den kleger, gnugsam caution zu thun, anhalten, wie die recht das zulassen.
Sundern kunnen dy genanten beclageten erwisen selbdertte unbeschuldener lute an yrem rechten, daz [...].
clag, antwort, anzeigung [...], So der anclager wider den beclagten vor jme furbringt.
Der Beklagt / An den man ein anspraach hat / vnd für das recht gezogen wirt.
so sol der beklagt mit oder on den eid ledig erkent werde͂.
Dise [Sangiachi] examinieren vnnd peinigen die Thaͤter vnd beklagte / vmb jrer missethat [...] willen.
das beide beclagte denen Jnjurirten Perśonen [...] einen ordentlichen abtrag thuen.