bejazen,
›etw. bejahen; etw. bestätigen, billigen, genehmigen‹.
Belegblock:
bejahtzen / dire ouy, affirmer
[Beleg je nach Interpretation des
-h-
möglicherweise zu
bejachzen
].
Rieder, Gottesfr.
(
els.
, Hs.
15. Jh.
):
und alle artikele der beredungen mit irre meisterscheffte urlop und gehelle beietzetent und verschribent und úbereine kommen worent.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
(a.
1322
;
um 1500
).