bejarung,
die
.
›zeitliche Befristung; Verjährung‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Verjaͤrung. Præscription. Bejaͤrung. Ein verjaͤrung / die kein lebendiger Mensch vber oder fuͤr gedencken mag.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 121, 8
(
schwäb.
,
1554
):
so ain oder mehr in ainer unhandlung friden mit anloben uferlegt wirt, soll derselb steets wären und kein bejahrung uf im tragen.