beizeichnen,
V.
›etw. mittels einer Zeichnung oder durch schriftliche Eintragungen darlegen, etw. eintragen, angeben‹.
Belegblock:
ziehe ich / wie in beygezeichneter operation zu sehen / 3 zeideln Ziffern aus.
Moͤgen auch die jenigen [...] sicher nach diesen fuͤrgegebnen Terminis, die stunde des Tages beyzeichnen.