beizeichnen,
V.
›etw. mittels einer Zeichnung oder durch schriftliche Eintragungen darlegen, etw. eintragen, angeben‹.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
ziehe ich / wie in beygezeichneter operation zu sehen / 3 zeideln Ziffern aus.
ich [...] operire auß der Tabel F. wie beygezeichnet.
Moͤgen auch die jenigen [...] sicher nach diesen fuͤrgegebnen Terminis, die stunde des Tages beyzeichnen.
komt darauß (wie in beygezeichneten Typo zusehen) der Locus Geocentricus.