beiware,
wohl
die
;
nach Ausweis volksetymologischer Schreibung in den Lesarten mit
-wort
schon zur Belegzeit etymologisch nicht durchsichtig;
zu
Währe
II ›Gewährleistung‹ ().
›Sicherheit, zu gewährleistender Strafbetrag‹.

Belegblock:

Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
is en sy denne, das dy ratmanne mit der wiczigisten burger rate ander willekor und byware doruff gesaczt haben.