beisizgeld,
das
.
›Gebühr für die Erlaubnis, in einem bestimmten Rechtsraum zu wohnen, ohne das Bürgerrecht zu besitzen‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
das b. geben / liefern
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 206, 16
(
schwäb.
,
1666
/
1712
):
Beysiz gelt. – Ein yede persohn, so von gnediger herrschaft den beysiz hat oder erlangt, solle schuldig sein, jährlich 30 kr vor beysiz oder schuzgelt zu zahlen.