beischreiben,
V., unr. abl.
1.
›etw. hinzuschreiben, zusätzlich aufschreiben‹.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop.  (
Öls
1650
):
Dabey dann auch des außziehens selbigen orths beygeschriebener Elevation, nicht zu vergessen ist.
2.
›e. S. etw. zuschreiben, zuordnen; (einer Instanz) etw. auftragen‹.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop.  (
Öls
1650
):
derer ersten / der tittel gegen Morgen / dem andern gegen Abend / bey zuschreiben ist.