beischlafweib,
das
;
–/-er
.
›Frau in einem kulturtypischen eheähnlichen Rechtsverhältnis‹.

Belegblock:

Moscouia
B 4r, 45
 (
Wien
1557
):
So het er [Volodimer] noch im hohen Schloß dreyhundert / in Bielograd gleichermassen dreyhundert […] beyschlaff weiber.