beirichter,
der
;–/-Ø
.›stellvertretender Richter, Nebenrichter, zweiter Richter‹.
Belegblock:
über solche 12 richter mögen dieses gerichtz altem gebrauch nach noch zwen beyrichter erwölt werden, welche im fal der not aines oder mehr abgangnen oder nit anwesenden ordinarii-richters stellvertreten […] sollen.
biß die zahl der zwolf beirichtern und dann sechs nebenrichter erfollet worden.