beipflichten,
V.
›sich auf die Seite e. P. oder e. S. schlagen, e. S. / e. P. beipflichten, zustimmen‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, ; vgl. , .
Wortbildungen:
beipflichter
›Gesinnungsgenosse, Anhänger‹ (a. 1515/6),
beipflichtung
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.  (
Köln
1582
):
Lest sich hinbringen keiner zeit, | Falscheit vnd luͤgen beizupflichten.
Heidegger. Mythoscopia 
17, 24
(
Zürich
1698
):
Welcher Meinung villeicht auch der verruͤhmte Schwede Rudbek beypflichtete.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beipflichten / beyplatzen / eines meinung beyfallen […]. Auff sich nemen / daß man einer sachen will beypflichten […]. Beipflichtung / beifall.