beinwunde,
die
.
›bis auf den Knochen gehende Verwundung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (
der
).

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl.  (
nalem.
,
1585
):
ist in der güete dahin gehandelt, das selbige erdfrävel in Überlinger nidern gerichten fürohin von beeden wol- und ermelten partheien den bain- schröt- und flüessenden wunden inhalt der alten verträgen gleich gehalten und unverhindert gestrafft werden sollen.