beinschiene,
die
.
›das Schienbein schützender Teil der Beinrüstung‹;
zu
1
 1.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1821
.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Beinschinen (die) Damit man die schinbein bewaffnet oder bewaret.