beinröre,
wohl
die
;
–/-n
;
wegen des Standes der Umlautkennzeichnung im Frnhd. und der ausschließlichen Belegung im Pl. ist keine Sicherheit über die Grundform und das Genus möglich.
1.
›das Schienbein schützender Teil der Beinrüstung‹; zu
1
 1. S. dazu genauer
Lex. d. Mal.
1, 1821
.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
28, 21
(
preuß.
,
1431
):
In der harnaschkamer: […] 6 bruste, 19 par beynroren, 7 par dylinge, 1 landkete.
Sachs (
Nürnb.
1557
):
[Goliath] hat auch an ein schuebicht bantzer, | […] | Hat erin beynrören abwertz.
Ziesemer, a. a. O.
42, 28
;
385, 14
;
Zingerle, Inventare ;
Schmitt, Ordo rerum 
273, 9
.
2.
›Röhrenknochen, Schienbein‹;
zu
1
 16.

Belegblock: