beimesser,
das
;
–/-Ø
.
– Wobd./oobd.
›größeres, zum Schneiden von Brot wie auch als Waffe gebrauchtes Messer, Dolch‹;
bei-
laut dadurch motiviert, daß das Messer „in einer kleinen Scheide außen an der Schwertscheide steckte“.
Syntagmen:
ein b. tragen / zücken, jm. das b. ausziehen
;
b
. (Subj.)
in jm. stecken
;
jn. mit einem b. (er)stechen / verwunden, j. sich mit b. mörderisch erzeigen
;
b. in der scheide
;
abgebrochenes b
. (als Kennzeichen für Friedensstörer).
Wortbildungen:
beimesserklinge
(a. 1505).

Belegblock:

Buck, U. v. Richent. Chron. Conz. (
alem.
,
um 1430
):
ain gürtel, der was ein klain beschlagen und zway bymesser in ainer schaid.
Bächtold, H. Salat  (
Luzern
1550
):
hat Uͦli Störchl ein alten man […] mit eim bymesser erstochen.
Chron. Augsb. Anm. 7 (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
also zoch der schreiber dem pfaffen sein aigen beymesser auß und erstach in darmit.
Ebd. (zu
1560
):
hat sich der N., rottschmid, in ainem gefaßten unmuͤt […] selbs mit ainem beimesser in den hals […] gestochen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 423, 6
(
schwäb.
,
um 1600
):
doch möchten sie [weiber] sich so mörderisch mit beymesser oder anderer gewehr erzaigen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1600
):
eß währe mit einem spieß schwert oder beymeßer oder sunst mit ainer andern wehr.
Müller, Lands. St. Gallen
27, 3
;
42, 3
;
Gehring, a. a. O.
96, 12
;
Chron. Augsb. 4, 
109, 3
;
427, 14
;
Jörg, Salat. Reformationschr.
101, 20
;
Schib, H. Stockar 
61, 21
;
Vorarlb. Wb.
1, 276
.