beimessen,
V., unr. abl.
›jm. etw. (z. B. eine Schuld) zuschreiben, unterschieben, zurechnen‹.
Syntagmen:
jm. die schuld b
.;
beigemessene tat
.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Dem Hertzog Doria hat man die gantze Schuld des uͤbeln Außgangs beymessen wollen.