beilschrift,
beilgeschrift
(letzteres deutlich seltener), die
;-Ø/-n
.›Dokument, auf dem Gerichtsabschiede, Geschäftsabschlüsse, Zahlungsverpflichtungen, Einkünfte o. ä. eingetragen sein können‹. Die Belege weisen auf die verbreitete Praxis der Doppel- oder Mehrfachurkunde, an deren äußerem, für jedes Exemplar gleichen Schnitt die Echtheit geprüft werden konnte;
Halem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
als der urtheilbrieff und beyelschrifft der … zwentzig und acht mannen verhört […] wurden.
und wir uͥns dar zů mit eiden verbunden hant, eintwedre urteil gerecht zegeben, als das der anlass mit mer worten innhalt, und mit sunderheit, als das die beyelschrift […] wiset.
ußrichtung tůn soͤllen, als sich der billigkeit nach wird gebuͥren, in kraft diser beyelschrift, dero zwo uß einandern geschnitten sind und jedem teil eine gaͤben ist.
so soll er ebnermassen uff fürwysung der beyelschrifft oder des kauffsbrieffs zů dem schuldtheiß umb ein weybel gewisen werden.