beilager,
das
;-s/–
.2.
›Beischlaf (als Vollzugsakt der Ehe); Hochzeit, Feierlichkeit anläßlich der Vermählung‹.Zur Bedeutung des Beilagers in der Eheschließung s.
Hrg
s. v. 1, 813-821
Ehe
.Syntagmen:
das b. anstellen / halten / volziehen
; nach dem b. krank sein
; erstes jar des b
.; köstliches / (un)eheliches b
.Belegblock:
begab es sich, das derselbe Jurgen von Bardeleben stets krank war nach dem Beylager.
[Die mutter] Gieng selbst zů der jungkfrawen und iren eltern, mit inen, wenn der
[›deren‹]
beileger sein solte, sich zů unterreden. was vor ein koͤstliches Beylager von mir / als einem General / wird koͤnnen angestellet werden.
daß bald darauf die ansehnliche Beylager Pfaltzgrav Ludwigs mit Fr. Mechtild […] vollzogen worden.
Wahrsagereyen / Beylager / Kroͤnungen / Feste / […] dises alles berichten die / so dise Buͤcher fleissig gelesen.