beilager,
das
;
-s/–
.
1.
›anwesende Habe‹.
Syntagmen:
jm. das b. nemen
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (
17. Jh.
).
2.
›Beischlaf (als Vollzugsakt der Ehe); Hochzeit, Feierlichkeit anläßlich der Vermählung‹.
Zur Bedeutung des Beilagers in der Eheschließung s.
Hrg
1, 813-821
s. v.
Ehe
.
Bedeutungsverwandte:
, , ,  1, , ; vgl.  3 (subst.).
Syntagmen:
das b. anstellen / halten / volziehen
;
nach dem b. krank sein
;
erstes jar des b
.;
köstliches / (un)eheliches b
.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
E. 16. Jh.
):
begab es sich, das derselbe Jurgen von Bardeleben stets krank war nach dem Beylager.
Bobertag, Schwänke  (
Frankf.
1563
):
[Die mutter] Gieng selbst zů der jungkfrawen und iren eltern, mit inen, wenn der
[›deren‹]
beileger sein solte, sich zů unterreden.
Weise. Jugend-Lust  (
Leipzig
1684
):
was vor ein koͤstliches Beylager von mir / als einem General / wird koͤnnen angestellet werden.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
daß bald darauf die ansehnliche Beylager Pfaltzgrav Ludwigs mit Fr. Mechtild […] vollzogen worden.
Heidegger. Mythoscopia 
60, 13
(
Zürich
1698
):
Wahrsagereyen / Beylager / Kroͤnungen / Feste / […] dises alles berichten die / so dise Buͤcher fleissig gelesen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beilager / beischlaff / das beiligen / concubitus. Ein Ehliches beilager / legitimæ nuptiæ. […]. Ein vnehlich beilager / concubinatus.
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 493
;
Wolf, Mathesius.
1969, 384
;
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 175
.