beikommen,
das
.
›Hinzukommen einer Person zu einem Vorgang; Zusammenkunft, beratende Versammlung‹; metonymisch: ›Übereinkommen, Absprache‹;
vgl. (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Chron. Köln (
rib.
,
um 1482
; Hs.
E. 16.
/
A. 17. Jh.
):
giengen die geschickten […] auf den sal bei einanderen und kohren under sich auis ihnen von ieder gaffelen zween mahn, umb ein beikommen zu thuin und zu helfen rathen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beikommen / beikunfft / tag halten.
Fischer, Eunuchus d. Terenz  (
Ulm
1486
):
durch beikomen irs [der bůlerin] brůders. nam er si erkannte burgerin von Athenis zeweib.