beiküre,
der
;
–/-n
.
›(einer Zunft) Angegliederter‹.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
216, 6
 (
rib.
,
um 1600
):
Anfenklich sollen die Koerschnerhandwerksmeistere […] des Schneiderambachts Beigeordnete oder Beykiuren sein.
Ebd.
268, 5
(
1630
):
dass kein Segschneider die Seg hieselbst geprauchen moge, er habe dan zuvorderest dem Rait Satisfaction gethain und demnegst nach erlegter Gerechtigkeit uf dem Holzenambacht als ein Beikur sich einschreiben laissen.