beihinfaren,
V., unr. abl.
›vorbei-, vorüberziehen‹.

Belegblock:

Qu. Brassó
5, 431, 23
(
siebenb.
,
1616
):
dass er mit 300 sollt in die Stadt kommen. Er ist aber im Zorn beihin gefohren kegen Tortlen.