beihalten,
V., unr. abl.
1.
wohl ›etw. stutzen, kurzhalten‹.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
und wolte sich der bart in im selbst deilen, doch hilt ich in unden bei, das die deilung nit so grois und weit schein.
2.
›jm. zur Seite stehen, jn. unterstützen‹.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 491
(a. 
1595
);
Vorarlb. Wb.
1, 275/6
.
3.
›nichteheliche Beziehungen unterhalten‹.
Syntagmen:
bei der herzogin b., mit stutzern b
.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1616
).