beigestendig,
selten auch
beigeständig,
Adj.
– Obd.; älteres Frnhd.; Chroniken, Rechtstexte und dichterische Texte.
›behilflich, hilfreich, beistehend, Beistand leistend‹; meist in militärischem, auch in religiösem Zusammenhang gebraucht.
Syntagmen:
oft formelhaft als beigestendig und beholfen
.Belegblock:
Jr edln fuͤrsten offenbar | Dem frid seit peygestendig.
das wir kunig Albrecht […] unsern lieben oheimen, sun und fursten […] beigestentig, beholffen und beraten sein sollen.
Den sterbenden menschen ist sy [Maria] beygestendig an irm ende.
darczu uns dann unser landleut in Steir hilflich und beygestendig sein sulln.
Schmitt, Urkundenspr.
1936, 206
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