beigesessene,
der
;›jm. in unterschiedlicher Funktion Zu-, Beigeordneter; Einheimischer, Ortsansässiger; einheimisch, ortsansässig‹.
Belegblock:
so en mach gein bygesessen man eynchen burger umb eynche dait zo kampe heyschen.
so soll doch gleichwol der bergmeister und geschworne der einheimischen gewerckn alda nit macht haben, imanden ins retardats zu schreiben, es sei denn in beiwesen […] der negsten beigesessenen und auslendischen gewerckn.
Das auch die Juden kainem nichts leyhen, er hab dann zwen nachpawren oder beygesessen, die in kennen.