beigeschworene,
der
.›Beigeschworener, dem Prinzipalgeschworenen Beigeordneter‹; im Zunftwesen: ›Person im Wartestatus für die Mitgliedschaft‹.
Belegblock:
das wir dat hoefsgedinge hant besessen und sampt unseren bygeswoeren alle gerechticheit und friheiden […] ercleirt.
Diese vorgeschriebene drei hauptgeschwörne sollen noch zue sich haben drei lehenmanne oder beigeschworne.
So man einen hauptgeschwörnen ansetzt oder beigeschwornen, so gibt er dem orden funf mark Colnisch.