beigeschworene,
der
.
›Beigeschworener, dem Prinzipalgeschworenen Beigeordneter‹; im Zunftwesen: ›Person im Wartestatus für die Mitgliedschaft‹.

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath  (
rib.
,
1539
):
das wir dat hoefsgedinge hant besessen und sampt unseren bygeswoeren alle gerechticheit und friheiden […] ercleirt.
Ebd. (
1578
):
Diese vorgeschriebene drei hauptgeschwörne sollen noch zue sich haben drei lehenmanne oder beigeschworne.
So man einen hauptgeschwörnen ansetzt oder beigeschwornen, so gibt er dem orden funf mark Colnisch.
Ebd. :
Diese vorgemelte hauptgeschwörne und beigeschworne solle wolg. Teutschen herrn […] veraidt sein.
Ebd. [hier Sacherläuterung];