beifrage,
die
.
›Zusatzfrage, Ergänzungsfrage (in der Folter)‹.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger.  (
Bamb.
1507
):
aber ein yeder verstendiger auss dem obgemelten anzeygen wol versteen kan, wie er solliche beyfrage in andern fellen thun soll.
Ders. u. a., Peinl. GO Karls V. .